1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der Reizwerk GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt). Sie gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von Vertragsabschlüssen mit der Reizwerk GmbH ausgeschlossen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur nach gesonderter schriftlicher Zustimmung anerkannt.
Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht ausdrücklich Schriftform (Unterschrift) vereinbart wird. Dies gilt auch für Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden.
Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Die Reizwerk GmbH erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Online-Marketing und Websites. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen.
2. Vertragsgegenstand
Grundlage der Leistungen ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen auch das vom Kunden bereitgestellte Material.
Entstehende Mehrkosten, die durch vom Kunden veranlasste Änderungen oder Ergänzungen entstehen, trägt der Kunde.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Reizwerk GmbH, das Projekt um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden entfällt, soweit gesetzlich zulässig.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt die Reizwerk GmbH durch rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Informationen, Materialien und Zugänge.
Falls erforderlich, stellt der Kunde fachkundiges Personal in ausreichender Zahl zur Verfügung.
Vom Kunden bereitgestellte Materialien sind in verwertbarem, digitalem Format zu übermitteln. Der Kunde garantiert, dass er alle erforderlichen Rechte an diesen Materialien besitzt und überträgt Reizwerk GmbH die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte.
Mitwirkungshandlungen erfolgen auf Kosten des Kunden.
Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Aufträge an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach vorheriger Abstimmung mit der Reizwerk GmbH vergeben.
Mitwirkungspflichten sind innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Anforderung zu erfüllen. Erfolgt die Mitwirkung nicht fristgerecht, kann dies Terminverschiebungen und Mehrkosten verursachen, die der Kunde trägt.
4. Zusammenarbeit
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig über Abweichungen.
Erkennt der Kunde Fehler oder Unklarheiten in seinen Anforderungen, hat er diese unverzüglich mitzuteilen.
Die Vertragsparteien benennen Ansprechpartner und Stellvertreter, die für die Vertragsdurchführung verantwortlich sind. Veränderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Das von der Reizwerk GmbH erstellte Protokoll gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen fünf (5) Arbeitstagen schriftlich widerspricht.
5. Urheber- und Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen, soweit vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist.
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei der Reizwerk GmbH.
Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69d, e Urhebergesetz.
Die Reizwerk GmbH darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Veränderungen oder Nachahmungen der Leistungen ohne Zustimmung sind unzulässig. Bei Verstößen schuldet der Kunde ein zusätzliches Honorar in angemessener Höhe, mindestens jedoch das Doppelte der ursprünglich vereinbarten Vergütung.
6. Vergütung
Es gilt die vereinbarte Vergütung. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Erstreckt sich die Leistungserbringung über einen längeren Zeitraum, so kann die Reizwerk GmbH Abschlagszahlungen über erbrachte Teilleistungen verlangen.
Alle Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Leistungsänderungen
Leistungsänderungen sind vom Kunden schriftlich einzureichen. Die Reizwerk GmbH prüft Auswirkungen auf Kosten, Aufwand und Termine und erstellt entsprechende Vorschläge.
Kommt eine Einigung nicht zustande, verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
Kleinere Änderungen, deren Aufwand eine Stunde nicht überschreitet, können ohne gesonderte Vereinbarung umgesetzt und nach Aufwand berechnet werden.
8. Gewährleistung/Haftung
Die Reizwerk GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt, maximal jedoch auf den Auftragswert.
Für Datenverluste haftet die Reizwerk GmbH nur, wenn der Kunde eine regelmäßige, mindestens tägliche Datensicherung durchgeführt hat.
Eine Haftung für die Schutzfähigkeit (Patent, Marke, Urheberrecht) der vom Kunden gelieferten oder im Auftrag entwickelten Inhalte wird ausgeschlossen.
9. Beteiligung Dritter
Kunden haften für Dritte wie für eigene Erfüllungsgehilfen.
Von der Reizwerk GmbH beauftragte Dritte gelten als Erfüllungsgehilfen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Mitarbeiter während des Projekts und bis sechs (6) Monate nach Projektende nicht ohne Zustimmung der Reizwerk GmbH zu beschäftigen. Bei Zuwiderhandlung schuldet der Kunde eine Vertragsstrafe von 20.000 € pro Fall.
10. Schlichtung
Bei Streitigkeiten ist vor einem Gerichtsverfahren ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle des Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V., Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf, durchzuführen.
Während des Schlichtungsverfahrens verzichten die Parteien auf die Einrede der Verjährung.
11. Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und für sechs (6) Monate danach keine Mitarbeiter der Reizwerk GmbH abzuwerben oder einzustellen. Bei Verstoß schuldet der Kunde eine Vertragsstrafe von 20.000 € pro Fall.
12. Schlussbestimmungen
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist Birkenau. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Weinheim, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.