Web Tracking ohne Cookies - funktioniert das?
Verschärfte Cookie Richtlinien - Grundsätze des Web Trackings
In unserem letzten Blogbeitrag “Neues BGH-Urteil zu Cookies: Aktive Einwilligung muss sein” klären wir über das neue BGH-Urteil zur datenschutzkonformen Nutzung von Third Party Cookies in Zusammenhang mit Google Analytics auf. Weiterhin zeigen wir, wie Sie Ihren Cookie-Banner rechtmäßig gestalten können und klären häufig gestellte Fragen zur Datenschutz-Gültigkeit, in Abhängigkeit des Unternehmenssitzes und des Standorts der jeweiligen Nutzer. Zu guter Letzt bekommen Sie eine Checkliste, mit welcher Sie sichergehen, dass Ihr Cookie-Hinweis auch wirklich datenschutzkonform umgesetzt ist.
In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen eine alternative Möglichkeit vorstellen, wie Sie Ihre Website-Daten weiterhin beziehen und das ganz ohne Cookie-Banner.
Doch bevor wir Ihnen zeigen, wie Sie das erreichen können, fangen wir erst einmal bei den Grundlagen des Web Trackings an.
Für Web Tracking sind generell zwei Rechtsgrundlagen zu beachten.
Berechtigtes Interesse
Hierbei muss die verantwortliche Stelle prüfen, ob das schutzwürdige Interesse der Betroffenen nicht höher wiegt, als das berechtigte Interesse der Datenverarbeitung (Interessenabwägung notwendig). Unstrittig ist dabei, das Website Betreiber ein berechtigtes Interesse an der statistischen Analyse des Besucherverhaltens zum Zwecke der Website-Optimierung haben. Google jedoch, verfolgt in diesem Fall eigene Zwecke mit den Daten und verknüpft diese nach eigenen Angaben mit weiteren Persönlichkeitsprofilen. Dieser von Google verfolgte Zweck deckt sich somit nicht mit dem berechtigten Interesse des Website-Betreibers und liegt weiterhin nicht in der logischen Erwartung des Besuchers.
Einwilligung
Ein Nutzer muss informiert, freiwillig und aktiv in die Datenverarbeitung einwilligen. Ein möglich folgender Nachweis der Einwilligung obliegt dem Verantwortlichen, der Nutzer kann und muss eine Einwilligung jederzeit widerrufen können. Weiter ist bei der Einwilligung zu beachten, dass jede Datenverarbeitung zweckgebunden ist. Die Daten, die unter Zweck A verarbeitet wurden, dürfen nicht für Zweck B genutzt werden.
Nachteile einer rechtmäßig eingebundenen Tracking Methode wie z. B. Google Analytics werden sich dennoch schnell zeigen. Denn wenn jeder Nutzer aktiv in die Datenverarbeitung einwilligen muss, ist davon auszugehen, dass nur wenige Nutzer unter den aktuellen Umständen einwilligen werden. Schätzungen und eigene Erfahrungswerte bei der Einwilligungsrate liegen hier bei 10-20 %.
Die rechtskonforme Alternative im Web Tracking - etracker Analytics
Auch hier muss zunächst auf den Grundsatz des berechtigten Interesses an der statistischen Analyse des Besucherverhaltens zum Zwecke der Webseitenoptimierung verwiesen werden. Der Ausgangspunkt ist zwar identisch, jedoch verfolgen wir im Folgenden einen neuen Ansatz. Wir wählen einen Auftragsverarbeiter für unser Web Tracking, der keine eigenen Zwecke mit den gesammelten Daten verfolgt, in diesem Fall ist das etracker Analytics. Die Daten werden somit nur im Auftrag des jeweiligen Kunden verarbeitet aber niemals websiteübergreifend verknüpft. Wir zeigen Ihnen jetzt, welche der folgenden Bedingungen erfüllt sein müssen, um Tracking ohne eine Form der Einwilligung möglich zu machen:
Wenn diese Punkte erfüllt sind:
Bei dieser Variante der Datenerfassung werden lediglich Website-Daten von Webservern genutzt, sowie Informationen, die der Webbrowser zum Abruf von Webseiten an den Webserver überträgt, um Sessions bzw. Besuche zu tracken. Es werden jedoch, anders als bei Cookies oder Fingerprinting, keine Informationen aus dem Speicher des Endgeräts des Nutzers ausgelesen, oder auf dem Endgerät gespeichert. Somit können Sie allgemeine Websitedaten weiterhin erheben und das sogar ganz ohne Cookie-Banner. Selbstverständlich bietet etracker Analytics auch die Möglichkeit einer datenschutzkonformen Nutzung mit Cookie Hinweis, sodass auch Daten, die Third Party Cookies benötigen, erfasst werden.
Folgende Daten werden standardmäßig erfasst:
Folgende Funktionen sind wie mit Google Tag Manager konfigurierbar:
Remarketing/ Retargeting
Die Änderungen im Datenschutz haben aber nicht nur Auswirkungen auf die generelle Datenerhebung, sondern auch auf weitere Teilbereiche des Online-Marketings, wie zum Beispiel das Remarketing, oder auch Retargeting genannt. Gehen wir im folgenden davon aus, dass lediglich 10 % Ihrer Website Nutzer alle Cookies bestätigen. So bleiben Ihnen von 1000 Website-Nutzern noch 100, die Sie auch weiterhin über Remarketing erreichen können. Mit Signalize sind Push-Benachrichtigungen auf mobilen Devices und Desktop möglich. Web-Push gilt im Allgemeinen als extrem aufmerksamkeitsstark, die Nachrichten sind sehr schnell erstellt und bringen die Message auf den Punkt. Der Dienst ist gemeinsam mit etracker Analytics nutzbar und bietet einen kostenlosen, unbegrenzten Nachrichtenversand.
Fazit
Trotz der rechtlichen Verschärfungen im Datenschutzbereich, bietet etracker eine schöne und einfache Möglichkeit weiterhin Website Daten analysieren zu können und das ganz ohne Cookie-Banner. Weiterhin wird die Möglichkeit geboten Marketing Funnels zu erstellen und Retargeting über den Push Benachrichtigungsdienst Signalize sicherzustellen. Wir werden uns in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin intensiv mit allen Funktionen von etracker Analytics auseinandersetzen und hoffen, dass auch Sie erste positive Erfahrungen mit dem Tool sammeln können. Bei Fragen rund um das Thema Cookies und Tracking stehen wir Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite! Zu guter Letzt noch der kurze Hinweis zu einem aktuellen Angebot von etracker, 12 Monate gratis Mitgliedschaft, mit Gültigkeit bis zum 31.08.2020 bekommt Ihr hier.